Fisker Ocean Order Agreement Terms and Conditions

Fisker Ocean Auftragsvereinbarung

Allgemeine Bedingungen* der Fisker Switzerland Sales GmbH, c/o Walder Wyss AG, Seefeldstrasse 123, 8008 Zürich, Schweiz, für den Verkauf von Neufahrzeugen Fisker Ocean

*) aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen und ohne Benachteiligung für alle Geschlechter.

1. Kauf eines Fisker Ocean

Der Käufer erwirbt einen Fisker Ocean zusammen mit der von Ihm gewählten Ausstattung und Zubehör und den von ihm gewählten Dienstleistungen ("Fisker Ocean") gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen. Daneben gelten die Fisker-Datenschutzrichtlinie und die Nutzungsbedingungen (Konnektivität), die Bestandteil des Kaufvertrages sind und unter folgenden Links aufrufbar sind: Datenschutzerklärung | Ihre Privatsphäre ist uns wichtig | Fisker Inc. und Nutzungsbedingungen | Fisker Inc. Der Käufer ist an seine Bestellung gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes im Rahmen des beschriebenen Bestellprozess bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.

Der Fahrzeug Konfigurator, den der Käufer zur Bearbeitung seiner Bestellung verwendet, beschreibt den Fisker Ocean, welchen der Käufer ausgewählt hat. Die Fisker Ocean Ausstattungsvariante (Extreme, Ultra oder Sport) ist fixiert, und kann nicht geändert werden. Bevor das Fahrzeug produziert wird, wird der Käufer vom Verkäufer kontaktiert, um zusätzliche Optionen und Zubehörteile mittels des Fahrzeug Konfigurators hinzuzufügen, die zu diesem Zeitpunkt, zu dem dann für diese Optionen und Zubehörteile geltenden Preis verfügbar sind. Zu diesem Zeitpunkt wird eine restliche Anzahlung in Höhe von bis zu CHF 1.000,00 fällig. Diese endgültige Konfiguration beschreibt den Fisker Ocean, welcher sodann Kaufgegenstand ist. Der Kaufvertrag für den Fisker Ocean umfasst die Bestellung, das Vertragsdokument für das Fahrzeug, das endgültige Konfigurationsblatt für den Fisker Ocean und das endgültige Preisblatt sowie weitere Zusatzvereinbarungen, die für die vom Käufergewählten Dienstleistungen gelten können.

Fisker kann dem Käufer kostenfreie sowie kostenpflichtige Dienste für den Fisker Ocean zu den jeweils geltenden Bedingungen anbieten.

Der Käufer muss voll geschäftsfähig oder ordnungsgemäß vertreten sein und über eine aktuelle Fisker Ocean-Reservierung verfügen. Der Verkäufer wird die vom Käufer angegebenen Adressdaten für die Lieferung und die für die Registrierung des Fisker Ocean erforderlichen Unterlagen verwenden. Der Verkäufer haftet nicht für ungenaue oder veraltete Informationen des Käufers.

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Bestellung nicht zu bestätigen und geleistete Anzahlungen und Gebühren einzubehalten, wenn der Verkäufer der Meinung ist, dass die Bestellvereinbarung oder der endgültige Kaufvertrag ausschließlich zum Zwecke des Weiterverkaufs des Fisker Ocean oder anderweitig in böser Absicht abgeschlossen wurde.

2. Kaufpreis

Der Kaufpreis des Fisker Ocean entspricht dem im Fahrzeug Konfigurator angegebenen Grundpreis der vom Käufer gewählten Ausstattungsvariante (Extreme, Ultra oder Sport), zusammen mit allen vom Käufer gewählten Optionen, Zubehör und Zusatzausstattungen zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Kaufpreis des Fisker Ocean sowie ggf. anfallender Liefer- und/oder Auslieferungskosten, sowie staatlichen Steuern und Gebühren.

Der zum Zeitpunkt der Erstbestellung im Fahrzeug Konfigurator angegebene Preis für den Fisker Ocean enthält die zu diesem Zeitpunkt gültige Umsatzsteuer für den vom Käufer gewählten Lieferort. Sollte zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung ein davon abweichender Steuersatz zur Anwendung kommen, schuldet der Käufer dem Verkäufer die dann geltende Umsatzsteuer. Das gleiche gilt für staatliche Steuern und Gebühren.

Aufgrund der Instabilität des Logistikmarktes können sich Liefer- und Auslieferungskosten bis zum Zeitpunkt der Auslieferung des Fisker Ocean verändern. Der Verkäufer ist zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.

Für den Käufer können staatliche Förderungen oder Steueranreize in Frage kommen. Der Verkäufer berät im Zusammenhang mit der Bestellung und dem Kaufvertrag weder in steuerlichen noch in rechtlichen Angelegenheiten. Der Verkäufer ist auf keinen Fall verantwortlich für den tatsächlichen Erhalt von Förderungen und Steueranreizen. Der Käuferkann sich bei seiner Entscheidung, die Bestellung aufzugeben, daher nicht auf die Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit von staatlichen Förderungen oder Steueranreizen verlassen.

Für den Fall, dass der Verkäufer dem Käufer einen Nachlass („Herstelleranteil“) einräumt, der vorgesehen ist, falls das Fahrzeug öffentlich gefördert wird, ist der Käufer damit einverstanden, dass dieser Nachlass nicht mehr gewährt wird und damit der Kaufpreis entsprechend erhöht wird, falls der Käufer nicht berechtigt ist, die Förderung in Anspruch zu nehmen oder Voraussetzungen für die Förderung nachträglich, z.B. durch Nichtbeachtung der Haltedauer, wegfallen.

3. Zahlung

Der Gesamtpreis ist nach Übersendung der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Die Übersendung der Rechnung erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege. Für den Fall, dass der Käufer eine Rechnung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Fälligkeit bezahlt, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und alle vom Käufer gezahlten Gelder einbehalten, einschließlich der Reservierungsgebühr, der Anzahlung für die Bestellung und aller im Voraus zu zahlenden Transportgebühren.

Der Gesamtkaufpreis muss bezahlt (Eingang auf dem Konto des Verkäufers) sein, bevor der Käufer den Fisker Ocean in Empfang nimmt.

Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung und Lieferverzug

Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer, wenn der Fisker Ocean zur Auslieferung bereitsteht. Der Verkäufer strebt an, Fisker Ocean Fahrzeuge in der Reihenfolge des Bestelldatums auszuliefern. Die Lieferzeit des Fisker Ocean ist jedoch abhängig vom Produktionsplan sowie vom Zeitpunkt des Beginns der Auslieferung in der vom Käufer gewünschten Region. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für das Lieferdatum. Jedes angegebene Lieferdatum oder jede angegebene Lieferfrist ist unverbindlich, es sei denn, die Parteien vereinbaren nach Zahlung des Gesamtkaufpreises ein verbindliches Lieferdatum. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsschluss.

Der Käufer kann seinen Fisker Ocean im zuständigen Fisker Center Plus oder Delivery Center übernehmen. Der Käufer kann sich auch dafür entscheiden, den Fisker Ocean gegen Aufpreis direkt liefern zu lassen.

Für den Fall, dass dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens zusteht, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des herstellenden Verkäufers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

5. Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand abzunehmen. Falls der Käufer den Fisker Ocean bezahlt hat, aber aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, zu übernehmen, wird der Verkäufer den Fisker Ocean auf Kosten des Käufers an einem sicheren Ort einlagern.

Im Falle der endgültigen Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

7. Bestimmte Funktionen und Batteriereichweite; Updates.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass einige der beworbenen Funktionen möglicherweise nicht verfügbar sind oder erst nach der Auslieferung des Fisker Ocean durch ein Over-the-Air-Update verfügbar werden. Der Käufer nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass eine anhand interner Simulationen vom Verkäufer geschätzte Batteriereichweite angegeben wurde, sofern zum Zeitpunkt der Bestellung noch kein nach WLTP zertifizierter Wert zur Verfügung stand. Indem der Käufer diesen Bedingungen zustimmt, erkennt er an, dass sich die diesbezüglichen technischen Daten des Fisker Ocean vor der Auslieferung noch verändern können.

Zusätzliche Funktionen können für den Fisker Ocean per Over-the-Air-Update verfügbar sein. Zukünftige Updates enthalten aufgrund des Alters und der Kapazität der zum Zeitpunkt des Kaufs enthaltenen Hardware möglicherweise nicht alle Funktionen. Auf Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten kann der Verkäufer aktualisierte Hardware für den Fisker Ocean bereitstellen und installieren.

8. Garantie

Der Verkäufer gewährt auf Fisker Ocean Neufahrzeuge eine Garantie gemäß den Bedingungen „New Vehicle Limited Warranty“ welche unter folgendem Link aufrufbar sind: Datenschutzerklärung | Ihre Privatsphäre ist uns wichtig | Fisker Inc.

Gesetzliche Ansprüche aus Sachmangelhaftung stehen dem Käufer unabhängig von der gewährten Garantie weiter zu.

9. Haftung für Sachmängel

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.

Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer geltend machen.

Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne der Richtlinie 93/13/EWG ist, gelten für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.

10. Haftung für sonstige Schäden

Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Ziffer 9 „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ziffer 4 „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt.

Für den Fall, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen oder diesen Auftrag einseitig aus einem anderen Grund als dem Verzug der Käufers kündigt, erstattet der Verkäufer dem Käufer die Reservierungsgebühr, die Anzahlung und die gezahlte Beförderungsgebühr (falls zutreffend) als einziges, ausschließliches und pauschales Rechtsmittel. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden, besondere Schäden mit Strafcharakter oder erhöhte Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob solche Schäden vorhersehbar waren oder auf welcher rechtlichen oder gerechten Theorie der Anspruch beruht. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Verkäufers oder eines seiner verbundenen Unternehmen oder ihrer jeweiligen leitenden Angestellten, Aktionäre, Mitarbeiter, Partner und Vertreter, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, die Summe der Beträge, die der Käufer gemäß diesem Vertrag an den Verkäufer gezahlt hat.

11. Höhere Gewalt

Die Verpflichtungen des Verkäufers und die Verpflichtungen des Käufers (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) werden in dem Maße ausgesetzt, in dem die Erfüllung des Kaufvertrages aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise ausgeschlossen ist. Höhere Gewalt umfasst unter anderem Feuer, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Explosion, Unfall, Kriegshandlungen, Rebellion oder Sabotage, Ausbruch oder Notstand im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich Quarantänebeschränkungen, Arbeitskonflikte, Arbeitskräftemangel, Transportembargo oder -ausfall, Transportbeschränkungen oder -verzögerungen, einschließlich Engpässe in Häfen, Handlungen staatlicher Stellen (einschließlich Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder unterlassene Genehmigungen), Engpässe bei Rohstoffen oder Bauteilen oder andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen.

Ebenfalls Ereignisse Höherer Gewalt sind aktuelle oder zukünftige COVID-19-Infektionsereignisse und/oder der Krieg in der Ukraine.

12. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.