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Eingeschränkte Neuwagengarantie

Allgemeine Garantiebestimmungen

Fisker gewährt diese beschränkte Neuwagengarantie für Ihr Fisker Ocean Fahrzeug vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen.

Garantiegeber

Der Garantiegeber für die in den folgenden Ländern ausgelieferten Fahrzeuge ist:

Österreich:

Fisker GmbH, Liebenauer Hauptstraße 2-6, 8041 Graz, Österreich

Dänemark:

Fisker Denmark ApS, Langelinie Alle 35, 2100 Kopenhagen, Dänemark

Frankreich:

Fisker France SAS, 3 Boulevard de Sebastopol, 75001 Paris, Frankreich

Deutschland:

Fisker GmbH, Lenbachplatz 6, 80331 München, Deutschland

Norwegen:

Fisker Norway AS, Munkedamsveien 59B, 0270 Oslo, Norwegen

Schweden:

Fisker Sweden AB, P.O. Box 162 85, 103 25 Stockholm, Schweden

Vereinigtes Königreich:

Fisker GB Ltd, 9th Floor, 107 Cheapside, EC2V 6DN London, Vereinigtes Königreich

Die jeweiligen Garantiegeber werden in diesem Dokument gemeinsam als „Fisker“ bezeichnet.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Fisker unter Support@FiskerInc.com

Durch die Garantie abgedeckte Fahrzeuge

Diese beschränkte Neuwagengarantie gilt für Fisker Ocean Fahrzeuge, die von Fisker in den oben genannten Ländern verkauft wurden. Diese beschränkte Neuwagengarantie gilt nicht für Fahrzeuge, die von Fisker außerhalb der oben genannten Länder verkauft wurden.

Diese beschränkte Neuwagengarantie deckt keine Garantieleistungen für ein Fahrzeug ab, während es sich außerhalb der folgenden Länder befindet: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz oder Vereinigtes Königreich. Dies gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug ursprünglich in einem der oben genannten Länder verkauft und dort mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein zugelassen wurde.

Beginn des Garantiezeitraums

Die Abdeckung durch diese beschränkte Neuwagengarantie beginnt an dem Tag, an dem das Fahrzeug erstmalig zugelassen oder an dem das Fahrzeug erstmalig als Vorführfahrzeug, Leihfahrzeug oder Firmenfahrzeug in Betrieb genommen wird, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Teile, die bei einer als Garantieleistung ausgeführten Reparatur im Rahmen dieser beschränkten Neuwagengarantie repariert oder ersetzt wurden, gilt die Garantie bis zum Ablauf der ursprünglichen beschränkten Neuwagengarantie.

Informationen zu bestimmten Garantiezeiträumen finden Sie weiter unten im Abschnitt „Was durch die Garantie abgedeckt ist“.

Diese beschränkte Neuwagengarantie IST DIE EINZIGE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE, DIE FÜR IHR FISKER OCEAN FAHRZEUG GILT. Alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien werden ausgeschlossen oder eingeschränkt. Fisker ermächtigt keine andere natürliche oder juristische Person, für Fisker eine andere Garantie, Verpflichtung oder Haftung im Zusammenhang mit Ihrem Fisker Ocean Fahrzeug zu gewähren.

Geltendmachung und Übertragung der beschränkten Neuwagengarantie

Diese beschränkte Neuwagengarantie wird dem Ersteigentümer eines Fahrzeugs gewährt, das nach geltendem Recht an den Ersteigentümer (oder einen nachfolgenden Fahrzeughalter) verkauft und auf dessen Namen mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein zugelassen wurde.

Die verbleibende Laufzeit der beschränkten Neuwagengarantie kann kostenlos auf einen nachfolgenden rechtmäßigen Fahrzeughalter übertragen werden. Nachfolgende Fahrzeughalter sind dafür verantwortlich, Fisker unter Support@FiskerInc.com über einen Eigentümerwechsel des Fahrzeugs zu informieren, um die verbliebene Laufzeit der beschränkten Neuwagengarantie für das Fahrzeug auf sich übertragen zu lassen.

Gesetzliche Verbraucherrechte

Alle gesetzlichen Verbraucherrechte im Fall von Mängeln und die Tatsache, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte kostenlos ist, werden nicht durch die beschränkte Neuwagengarantie eingeschränkt.

Was durch die Garantie abgedeckt ist

Diese beschränkte Neuwagengarantie enthält spezifische Garantiebestimmungen und -bedingungen, die sich je nach Teil oder System des unter die Garantie fallenden Fahrzeugs unterscheiden können. Die beschränkte Neuwagengarantie umfasst die beschränkte Neuwagen-Grundgarantie, die beschränkte Garantie auf die Hochvoltbatterie, die beschränkte Garantie auf den Antriebsstrang, die beschränkte Garantie auf Korrosion/Karosserie/Lack und die beschränkte Garantie auf das Sicherheitsrückhaltesystem (SRS), wie unten beschrieben. Die beschränkte Neuwagengarantie gilt vorbehaltlich der Ausschlüsse und Einschränkungen, die nachstehend im Abschnitt „Was durch die Garantie nicht abgedeckt ist“ angegeben sind, sowie weiterer in diesem Dokument beschriebener Einschränkungen und Ausschlüsse.

Eingeschränkte GarantieDeckungszeitraum (läuft ab, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt)
Eingeschränkte Basis-Neuwagengarantie6 Jahre / 60,000 Mi. / 100,000 Km
Eingeschränkte Garantie für Hochspannungsbatterien10 Jahre / 100,000 Mi. / 160,000 Km / 75% State of Health
Eingeschränkte Garantie für den Antriebsstrang10 Jahre / 100,000 Mi. / 160,000 Km
Eingeschränkte Garantie für Korrosion/Karosserie/Lack12 Jahre / Unlimited Mi./Km
Eingeschränkte Garantie für Sicherheits-Rückhaltesysteme (SRS)6 Jahre / 60,000 Mi. / 100,000 Km

HINWEIS: Alle angebotenen Garantieleistungen enden mit dem festgelegten Ereignis, dem Zeitpunkt oder der festgelegten Kilometerleistung, je nachdem, was zuerst eintritt.

Beschränkte Neuwagen-Grundgarantie

Die beschränkte Neuwagen-Grundgarantie deckt Reparatur, Einstellung oder Austausch von Teilen ab, die zur Behebung von Material- oder Verarbeitungsfehlern von Fisker Originalteilen erforderlich sind, die bei normaler Nutzung während des Garantiezeitraums auftreten.

Beschränkte Garantie auf die Hochvoltbatterie

Die beschränkte Garantie auf die Hochvoltbatterie (HV-Batterie) deckt Reparatur oder Austausch ab, wenn diese zur Behebung von Material- oder Verarbeitungsfehlern der von Fisker gelieferten Hochvoltbatterie erforderlich sind und bei normaler Nutzung innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren oder von 100.000 Meilen/160.000 km auftreten, je nachdem, was zuerst eintritt.

Wenn während des Zeitraums von 10 Jahren/100.000 Meilen/160.000 km ein von Fisker zugelassenes Servicezentrum bestätigt, dass der Zustand der Batterie (SOH) bei oder unter 75 % der maximalen Energiespeicherfähigkeit der Batterie liegt, gilt dies als übermäßige Verschlechterung der Energiespeicherung und es bestünde ein Anspruch auf Reparatur oder Austausch gemäß den Bestimmungen der beschränkten Garantie. Die beschränkte Garantie auf die HV-Batterie gilt vorbehaltlich der Garantie- und Haftungsausschlüsse, die im Abschnitt „Was durch die Garantie nicht abgedeckt ist“ angegeben sind.

Die Leistung der Hochvoltbatterie kann durch den Fahrzeugbetrieb beeinträchtigt werden, unter anderem, ohne auf diese Beispiele beschränkt zu sein, durch Temperatur, Fahrweise, Fahren mit Anhänger, Gewicht, Effizienz des Ladezyklus und Topographie des Geländes.

Bei Lithium-Ionen-Hochvoltbatterien für Elektrofahrzeuge kommt es mit der Zeit und Nutzung zu einem allmählichen Energie- oder Leistungsverlust. Dieser erwartete allmähliche Energieverlust ist nicht durch diese beschränkte Garantie auf die Hochvoltbatterie abgedeckt. Die beschränkte Garantie auf die Hochvoltbatterie deckt jedoch eine übermäßige Verschlechterung der Energiespeicherung ab, wenn der Zustand der Batterie (SOH) während des Garantiezeitraums bei oder unter 75 % der maximalen Energiespeicherfähigkeit der Batterie liegt und dies von einem autorisierten Fisker Vertreter so festgestellt wurde.

Im Rahmen der beschränkten Garantie auf die HV-Batterie repariert Fisker die Hochvoltbatterie oder tauscht sie gegen eine neue, eine im Werk überholte oder eine von Fisker zugelassene wiederaufbereitete Einheit aus; dies erfolgt im alleinigen Ermessen des von Fisker zugelassenen Servicezentrums. Beim Austausch einer Batterieeinheit entspricht die Energie der Ersatzeinheit mindestens der Energie der Originaleinheit vor dem Auftreten des Fehlers.

Bei längerer Lagerung des Fahrzeugs sollte der Ladezustand der Hochvoltbatterie nicht unter 6 % fallen, um eine vollständige Entladung der Hochvoltbatterie zu vermeiden. Weitere Ausschlüsse und Beschränkungen werden im Abschnitt „Was durch die Garantie nicht abgedeckt ist“ angegeben.

Zu ausgetauschten und rückgewonnenen Batterien gehörende Komponenten sind alleiniges Eigentum von Fisker.

Beschränkte Garantie auf den Antriebsstrang

Die beschränkte Garantie auf den Antriebsstrang deckt Reparatur oder Austausch ab, wenn diese zur Behebung von Material- oder Verarbeitungsfehlern der von Fisker gelieferten elektrischen Antriebseinheit (Electric Drive Unit, EDU) erforderlich sind und bei normaler Nutzung innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren oder von 100.000 Meilen/160.000 km auftreten, je nachdem, was zuerst eintritt. Teile eines ausgetauschten und rückgewonnenen Antriebsstrangs bzw. einer Antriebseinheit und dazu gehörende Komponenten sind alleiniges Eigentum von Fisker.

Beschränkte Garantie auf Korrosion/Karosserie/Lack

Die beschränkte Garantie deckt Korrosion, Durchrosten, Karosserie und Lack ab. Fisker gewährt für das Originalfahrzeug 12 Jahre lang unabhängig von der Kilometerleistung eine Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler, die zu Durchrosten, Karosserie- oder Lackschäden der Fahrzeugkarosserie führen können. Die Erbringung der Garantieleistung durch Fisker muss über die Online-Dienste (z. B. die Fisker App) für Wartungsmaßnahmen geplant werden.

Beschränkte Garantie auf das Sicherheitsrückhaltesystem (SRS)

Die beschränkte Garantie auf das SRS deckt Reparatur oder Austausch ab, wenn diese zur Behebung von Material- oder Verarbeitungsfehlern an den von Fisker gelieferten Sicherheitsgurten und Airbagsystemen erforderlich sind und bei normaler Nutzung innerhalb eines Zeitraums von 6 Jahren oder von 60.000 Meilen/100.000 km auftreten, je nachdem, was zuerst eintritt.

Fisker Originalteile und -zubehör

Ersatzteile

Für Ersatzteile, die bei einer als Garantieleistung ausgeführten Reparatur eingebaut werden, gilt die verbleibende Zeit der beschränkten Neuwagengarantie für dieses Teil, gerechnet ab dem Beginn des Garantieschutzes für das Fahrzeug gemäß den obigen Bestimmungen.

Für Ersatzteile gilt eine beschränkte Garantie auf Teile und Zubehör für zwei volle Jahre (24 Monate, unabhängig von der Kilometerleistung) ab dem Datum, an dem das Teil vom Kunden gekauft wird.

Zubehör

Für Fisker Originalzubehör (z. B. am Fahrzeug montierte Komponenten wie Dachgepäckträger oder Anhängerkupplung), das gekauft und eingebaut wurde, gilt Folgendes:

  • Zum Zeitpunkt der Neuwagenauslieferung gilt die beschränkte Neuwagengarantie auf Material- oder Verarbeitungsfehler.

  • Nach der Neuwagenauslieferung gewährt Fisker die noch verbleibende beschränkte Neuwagengarantie oder die beschränkte Garantie auf Zubehör für zwei volle Jahre (24 Monate unabhängig von der Kilometerleistung) ab dem Kaufdatum, je nach dem, was später eintritt; abgedeckt sind jeweils Material- oder Verarbeitungsfehler.

  • Für den Kunden gilt die beschränkte Garantie auf Zubehör von 2 Jahren unabhängig von der Kilometerleistung, gerechnet ab dem Kaufdatum; abgedeckt sind jeweils Material- oder Verarbeitungsfehler.

Die Arbeitskosten für den Einbau von Fisker Originalzubehör oder Fisker Originalersatzteilen sind nur dann durch die beschränkte Garantie auf Teile und Zubehör abgedeckt, wenn der Einbau in einem von Fisker zugelassenen Servicezentrum erfolgt und der Mangel auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist.

Was durch die Garantie nicht abgedeckt ist

Service und Wartung

Die beschränkte Neuwagengarantie deckt keine Elemente ab, deren Ausfall auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, und auch keine Elemente, die im Rahmen von Routineservice- und Routinewartungsarbeiten regelmäßig ausgetauscht oder eingestellt werden müssen. Der Begriff Verschleiß beschreibt den normalen Prozess, bei dem bestimmte Komponenten bei normaler Nutzung die Grenze der Funktionstüchtigkeit erreichen.

Die beschränkte Neuwagengarantie deckt keine regelmäßigen Service- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug ab. Als Fahrzeughalter sind Sie für regelmäßige Service- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug verantwortlich, wie in der Betriebsanleitung zu Fisker Ocean und im Service- und Wartungsleitfaden beschrieben; hierzu gehören unter anderem und ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Instandhaltung oder der Austausch der folgenden Verschleißteile:

  • Bremsbeläge und Bremsscheiben

  • Innenraumluftfilter

  • Reinigung und Polieren

  • Nachfüllen und Wechsel von Flüssigkeiten (z. B. Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Kältemittel für Klimaanlage oder Scheibenwaschflüssigkeit usw.)

  • Schmierung

  • Reifen

  • Spureinstellung und Radauswuchtung

  • Wischerblätter und Ersatzgummi

  • Windschutzscheibe und Fensterscheiben

  • Batterien der Funkfernbedienung

  • Bodenbeläge

Die Wartung muss von einem qualifizierten Techniker durchgeführt werden. Fisker verlangt zwar nicht, dass Sie Service- oder Reparaturarbeiten in einem von Fisker zugelassenen Servicezentrum durchführen lassen, wir empfehlen Ihnen dies jedoch nachdrücklich, da unsere erfahrenen, von uns zugelassenen Servicetechniker über die spezielle Schulung, die Werkzeuge und Zertifizierungen verfügen, die für die ordnungsgemäße Reparatur und Wartung Ihres Fahrzeugs erforderlich sind.

Nicht zugelassene Reparaturen

Nicht zugelassene Servicearbeiten oder das Öffnen der EDU, der HV-Batterie oder anderer Komponenten, die von nicht durch Fisker geschulten oder zugelassenen Servicetechnikern durchgeführt werden, sind nicht durch die beschränkten Garantien auf Neuwagen, Hochvoltbatterie oder Antriebsstrang abgedeckt. Für eine sichere und ordnungsgemäße Reparatur kritischer Systeme wie HV-Batterie und EDU werden Spezialteile, Zertifizierungen und Fachwissen benötigt.

Leistungsverlust der Hochvoltbatterie

Die ordnungsgemäße Lagerung und Wartung Ihres Fahrzeugs und der Hochvoltbatterie maximieren die Lebensdauer und Leistung der Batterie. Probleme im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung der empfohlenen Leitlinien und Ladeverfahren gemäß den Angaben in der Betriebsanleitung sind nicht durch die beschränkte Neuwagengarantie oder die Garantie auf die Hochvoltbatterie (HV-Batterie) abgedeckt.

Bei Lithium-Ionen-Hochvoltbatterien für Elektrofahrzeuge kommt es mit der Zeit und Nutzung zu einem allmählichen Energie- oder Leistungsverlust. Der Verlust von Energie oder Leistung der Batterie im Laufe der Zeit aufgrund oder infolge von Nutzung oder Ladevorgängen der Batterie ist nicht durch die beschränkte Neuwagengarantie oder die Garantie auf die Hochvoltbatterie (HV-Batterie) abgedeckt.

Bei der HV-Batterie kommt es im Laufe der Zeit zu Energieverlusten oder sie entlädt sich, wenn sie während der Lagerung nicht ordnungsgemäß gewartet wird. Die HV-Batterie darf sich niemals vollständig entladen und längere Zeit entladen bleiben, da dies zu Schäden an der Batterie führt. Wird nachgewiesen, dass die HV-Batterie nicht ordnungsgemäß gewartet wurde, erlischt die Garantie auf die Hochvoltbatterie (HV-Batterie).

Verlust der Boost-Aktivierung der EDU

Die zur EDU gehörende „Boost“-Aktivierungsfunktion hat eine vordefinierte Grenze für Aktivierungen. Nachdem die maximale Anzahl an Boosts genutzt wurde, können ohne Austausch der EDU(s) keine weiteren Boosts aktiviert werden. Die beschränkte Neuwagengarantie und die beschränkte Garantie auf Antriebsstrang – Antriebseinheit decken nicht den Austausch der EDU(s) ab, wenn dieser nach Erreichen der maximalen Anzahl an Boosts erforderlich ist.

Reifen

Für Garantie auf die Reifen Ihres Fahrzeugs ist der Reifenhersteller zuständig, nicht Fisker. Weitere Informationen finden Sie in der Garantie des Reifenherstellers.

Um die Lebensdauer der Reifen an Ihrem Fisker Ocean zu verlängern, wird ein regelmäßiges Tauschen der Reifen (nach 6.000 Meilen/9.500 km) empfohlen. Die Reifen Ihres Fahrzeugs können in den von Fisker zugelassenen Servicezentren gewartet und repariert werden.

Leistungsänderungen

Leistungsänderungen führen nicht zum Erlöschen der beschränkten Neuwagengarantie. Eine Reparatur ist nicht durch die beschränkte Neuwagengarantie gedeckt, wenn der Fehler, aufgrund dessen eine Reparatur erforderlich ist, mit einer nicht von Fisker genehmigten Leistungsänderung zusammenhängt.

Entfernen von Sonderausstattung

Zusätzliche Arbeitszeit für den Ausbau von Sonderausstattung, unter anderem von Nachrüstteilen und Zubehör, einschließlich Fisker Zubehör, liegt in der Verantwortung des Kunden und ist nicht durch die beschränkte Neuwagengarantie abgedeckt.

Wenn ein Teil des Fahrzeugs eine Beschichtung oder eine andere Oberflächenbehandlung aufweist, die den Zugang einschränkt, Arbeitsschritte beeinträchtigt oder den Ausbau einer (mehrerer) Komponente(n) für die Reparatur oder Wartung des Fahrzeugs erfordert, liegt der erforderliche zusätzliche Arbeits- und Zeitaufwand in der Verantwortung des Kunden und ist nicht durch die beschränkte Neuwagengarantie abgedeckt.

Die Neubeschichtung von Teilen, die im Rahmen der beschränkten Neuwagengarantie montiert wurden, oder von Bereichen, in denen die Beschichtung im Rahmen einer solchen Reparatur entfernt wurde, liegt in der Verantwortung des Kunden.

Korrosion/Karosserie/Lack

Korrosion

Damit Korrosion von der Garantie abgedeckt ist, muss sie auf einen Qualitäts- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sein. Korrosion aufgrund von Steinschlag, Kratzern, abrasiven Fahrbahnbehandlungen, Verwendung eines abrasiven Reinigungsmittels, Waschanlagen usw. ist kein Qualitäts- oder Verarbeitungsfehler und ist nicht von der beschränkten Garantie abgedeckt.

Karosserie

Bei Problemen im Zusammenhang mit der Karosserie muss festgestellt werden, dass es sich um ein Problem einer Baugruppe oder in Bezug auf Passform und Verarbeitung handelt und dass dieses Problem einen Qualitäts- oder Verarbeitungsfehler darstellt. Im Fahrzeug kommt eine Kombination aus Karosserie- und Verkleidungsteilen zum Einsatz, die aus Metall und Kunststoff bestehen. In bestimmten Bereichen des Fahrzeugs können aufgrund von Temperaturänderungen oder manuellen Einstellungen, die durch äußere Kräfte beeinflusst werden, Spalte entstehen und wieder verschwinden.

Lack

  • Lackschäden oder -fehler müssen von einem zertifizierten Fisker Karosserie- und Unfallreparaturbetrieb bestätigt werden.

  • Beschädigung oder ein verschlechtertes Erscheinungsbild aufgrund von straßenspezifischen Gefahren oder unsachgemäßer Wartung der Außenlackierung des Fahrzeugs durch Verwendung nicht zugelassener Reinigungsmittel, Scheuermittel, Autowaschanlagen, Schwabbeln und Polieren (weitere Einzelheiten finden Sie in der Betriebsanleitung zum Fisker Ocean).

  • Hinweis: Mattlackierung darf nicht gewachst oder poliert werden, da dies zu Fehlern oder einer ungleichmäßigen Lackierung führen kann. Bei Verwendung eines nicht von Fisker zugelassenen Reinigungskits erlischt der Garantieanspruch.

  • Weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Lackpflege bei Ihrem Fahrzeug finden Sie in der Betriebsanleitung.

Sonstige Teile und Zubehör

Bestimmte Teile, Zubehörteile und sonstige Gegenstände im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, unter anderem am ursprünglichen Verkaufsort erworbene Ladegeräte und Zubehör, sind nicht durch die beschränkte Neuwagengarantie abgedeckt und unterliegen möglicherweise eigenen, separaten Garantien und deren Bedingungen.

Zusätzliche Garantieausschlüsse

Die beschränkte Neuwagengarantie deckt keine Fahrzeugschäden oder Fehlfunktionen ab, die direkt oder indirekt durch oder als Folge von normaler Abnutzung oder Verschleiß, missbräuchlicher oder unsachgemäßer Verwendung, Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Wartung, Lagerung oder Transport entstehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Unfälle, Kollisionen oder äußere Einflüsse, die Schäden am Fahrzeug verursachen.

  • Versäumnisse, Reparaturen durchzuführen oder das Fahrzeug für Reparaturen oder Änderungen warten zu lassen, einschließlich Software-Updates, empfohlener Maßnahmen oder Rückrufaktionen des Herstellers, oder Nichteinhaltung des vom Hersteller empfohlenen Wartungsplans.

  • Nicht ordnungsgemäß durchgeführte Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug oder der Einbau bzw. die Verwendung nicht zugelassener Bauteile oder Flüssigkeiten.

  • Unsachgemäßes Abschleppen oder Transportieren des Fahrzeugs.

  • Umweltbedingungen oder Naturereignisse wie Feuer, Überschwemmung, Sturm, saurer Regen, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Naturkatastrophen.

  • Fahren über raue, unebene oder gefährliche Oberflächen, unter anderem Bordsteine, Schlaglöcher, Vorsprünge oder Geröll/Bauschutt.

  • Direkt oder indirekt durch Pflanzen, Tiere oder Insekten verursachte Schäden, beispielsweise durch Kot oder Absonderungen von Bäumen.

  • Fahren in Wettkämpfen, im Rennsport, Autocross, im Gelände oder für andere Zwecke, für die das Fahrzeug gemäß den Herstellerangaben nicht vorgesehen ist.

  • Überladung des Fahrzeugs und/oder Überschreitung der Anhängelast.

  • Bedingungen, unter denen das Fahrzeug längere Zeit extrem heißen oder kalten Temperaturen ausgesetzt wird.

  • Schäden an der Hochvoltbatterie infolge vollständiger Entladung oder Nichtbeachtung ordnungsgemäßer Ladeverfahren.

  • Beschädigung der Batterie durch physische Mittel, Programmierung oder technische Manipulation.

  • Kontakt der Batterie mit offenem Feuer oder einer intensiven Wärmequelle.

  • Untertauchen des Fahrzeugs und/oder der Batterie in Wasser, das so hoch steht, dass Wasser in Komponenten eindringen kann (z. B. bei einer Überschwemmung, beim Durchfahren von Hochwasser-Rückhaltebereichen oder beim Parken in einem hochwassergefährdeten Bereich).

  • Nicht zugelassene Servicearbeiten oder das Öffnen der EDU, der HV-Batterie oder anderer Komponenten, wenn dies von nicht durch Fisker geschultes Personal durchgeführt wird.

  • Verwendung von gebrauchten oder anderen Teilen, die nicht von Fisker zugelassen sind.

Erlöschen der Garantie

Diese beschränkte Neuwagengarantie erlischt, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:

  • Bei Fahrzeugen, bei denen die Fahrgestellnummer unkenntlich gemacht oder verändert wurde, sodass es schwierig ist, die Fahrgestellnummer zu bestimmen.

  • Bei Fahrzeugen, bei denen der Kilometerzähler oder die zugehörigen Systeme manipuliert, abgeklemmt, außer Betrieb gesetzt oder verändert wurden.

  • Fahrzeuge, die von einer Versicherungsgesellschaft bereits einmal als „wirtschaftlicher Totalschaden“ oder dergleichen eingestuft wurden.

  • Fisker behält sich das Recht vor, die direkt oder per Fernabfrage ausgelesenen Telematikdaten Ihres Fahrzeugs zu verwenden, um die Ursache eines fahrzeugbezogenen Fehlers zu überprüfen und zu bestimmen, Forschung und Analyse zur Verbesserung der Fahrzeugflotte durchzuführen, Unfälle oder Vorfälle des Fahrzeugs zu analysieren und einen Garantieanspruch zu bewilligen oder abzulehnen. Die im Rahmen dieses Prozesses erfassten Daten werden gemäß der Fisker Datenschutzrichtlinie verwendet und offengelegt.

Schäden – Einschränkungen und Haftungsausschlüsse

Reparatur oder Austausch von defekten Komponente(n) nach Ermessen von Fisker ist Ihr ausschließliches Rechtsmittel. Fisker übernimmt keine Haftung für indirekte, Zufalls- oder Folgeschäden oder Verlust, auch nicht derartige Schäden oder Verluste in Bezug auf Ihr Fahrzeug oder Ihre Person, während das Fahrzeug zu oder von einem von Fisker zugelassenen Servicezentrum bzw. zu oder von einem anderen Ort transportiert wird, und auch nicht für den Verlust des Zugangs zu Ihrem Fahrzeug während dessen Analyse oder Reparatur. Fisker haftet nicht für direkte Schäden in einer Höhe, die den Verkehrswert des Fahrzeugs übersteigt, der im Leitfaden der National Automobile Dealers Association (NADA) bzw. in im jeweiligen Land üblichen Leitfäden angegeben ist. Sie müssen das anwendbare Streitbeilegungsverfahren einhalten, das in den maßgeblichen Kaufverträgen für das Fahrzeug festgelegt ist. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist Fisker nicht für Ihre Rechtskosten verantwortlich. Diese beschränkte Neuwagengarantie gewährt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte, und je nach Land stehen Ihnen möglicherweise auch andere Rechte zu.

Inanspruchnahme von Wartung und Reparatur im Rahmen der Garantie

Planung von Wartungsarbeiten

  • Die Planung eines Wartungs- oder Reparaturtermins kann über die Fisker App oder die Fisker Website erfolgen.

  • Registrierte Nutzer können einen Wartungs- oder Reparaturtermin über die Fisker App oder die Fisker Website.

  • Das System zum Anfordern von Wartungsterminen verlangt eine detaillierte Erklärung der gewünschten Wartung oder des zu behebenden Problems.

  • Mit der Terminplaner-Funktion kann der Nutzer ein bevorzugtes Datum und eine Uhrzeit für den Wartungstermin auswählen.

  • Nach Abschluss des Planungsprozesses wird auf Basis der vom Nutzer bereitgestellten Informationen ein Team für mobile Wartungseinsätze entsandt oder Einzelheiten zum Transport des Fahrzeugs zu einem von Fisker zugelassenen Servicezentrum werden mitgeteilt.

Das Wartungspersonal in den von Fisker zugelassenen Servicezentren und die Techniker für mobile Wartungseinsätze sind speziell für die Wartung und Reparatur Ihres Fisker Ocean Fahrzeugs geschult und stehen Ihnen bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dieser beschränkten Neuwagengarantie zur Verfügung.

Das Personal des von Fisker zugelassenen Servicezentrums erstellt eine Diagnose und aktualisiert, justiert, repariert oder ersetzt die defekte Komponente je nach Bedarf durch neue, überholte oder aufbereitete Teile. Reparaturentscheidungen werden im alleinigen Ermessen von Fisker oder seinem autorisierten Vertreter getroffen. Die Durchführung notwendiger Reparaturen und der Austausch von Teilen ist das ausschließliche Rechtsmittel, das im Rahmen dieser beschränkten Neuwagengarantie zur Verfügung steht. Eine Reparatur oder ein Austausch verlängert nicht den Garantiezeitraum.

Bezüglich Wartung oder Reparatur im Rahmen der Garantie kontaktieren Sie Fisker bitte über die Fisker App, über die Fisker Website oder per E-Mail unter Support@Fiskerinc.com.

Customer Assistance

Bei Fragen oder ungelösten Problemen steht Ihnen das Fisker Customer Assistance Team (Support@Fiskerinc.com) zur Verfügung. Bitte erklären Sie Ihre Frage oder Ihr Anliegen möglichst genau und geben Sie die folgenden Informationen zu Ihrem Fahrzeug an:

  • Name und Anschrift des Halters

  • Telefonnummer des Halters

  • Bevorzugte E-Mail-Adresse des Halters

  • Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN)

  • Kaufdatum

  • Aktueller Kilometerstand des Fahrzeugs

Sie sind für die Abholung oder Annahme der Lieferung unmittelbar nach Abschluss der Reparatur verantwortlich, andernfalls fallen für jeden weiteren Tag Lagerkosten an.